Hohe Nachfrage nach Online-Vorsorgeverfügungen

Pressemitteilung vom
Knapp eine Viertelmillionen Menschen nutzten interaktive Tools der Verbraucherzentralen in 2023
Off

 

2023 haben Ratsuchende mehr als 236.000 Mal mithilfe der Online-Tools der Verbraucherzentralen entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt. Damit haben sich die Nutzungszahlen des Projekts „Selbstbestimmt“ seit Beginn im November 2021 fast verdoppelt. 

„Die starke Nutzung dieser Online-Angebote übertrifft unsere Erwartungen bei weitem“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist. Interaktive Anwendungen helfen, innere Hürden zu überwinden und sich auch mit schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“

Am häufigsten wählten die Nutzerinnen und Nutzer im vergangenen Jahr Patientenverfügungen (knapp 117.000) und Vorsorgevollmachten (über 106.000) aus. Betreuungsverfügungen wurden über 13.000 Mal fertig gestellt. Seit Projektbeginn im November 2021 wurden die Online-Vorsorgedokumente somit über 373.000 Mal genutzt.

Online, kostenfrei und bequem

Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am Rechner jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale-bayern.de/selbstbestimmt erreichbar. 

Grundlage für diesen Service sind Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz. Erklärtexte und Hinweise helfen, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. „Nutzer müssen die auf sie abgestimmten, individualisierten Vorsorgedokumente, dann nur noch ausdrucken und unterschreiben, damit sie wirksam werden“, erklärt Straub.

„Selbstbestimmt – die Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen“ wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.