Zum vorläufigen Insolvenzverfahren in der P&R Unternehmensgruppe

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern rät betroffenen Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen
Off

Drei Gesellschaften des Finanzdienstleisters P&R aus Grünwald bei München haben am 15.3.2018 Insolvenz beantragt. Betroffen von der drohenden Insolvenz sind Anleger, die Container-Investments abgeschlossen haben.
In den meisten Fällen haben Verbraucher mit P&R einen Kaufvertrag abgeschlossen über den Erwerb einer bestimmten Anzahl von Containern. Diese wurden dann vermietet, und der Anleger erhielt die Mietzahlungen. P&R verpflichtete sich in dem Vertrag, am Ende der Laufzeit die Container zum Zeitwert zurückzukaufen. Wenn nun P&R aufgrund der Insolvenz ausfallen sollte, hat der Anleger keinen Anspruchsgegner mehr und muss mit finanziellen Nachteilen rechnen.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren sind noch keine Forderungsanmeldungen möglich. Verbraucher können jedoch prüfen lassen, ob sie bei dem damaligen Verkauf des Investment falsch beraten worden sind. Möglicherweise kommen Schadenersatzansprüche gegen den Finanzberater oder –vermittler in Betracht.

Betroffene Anleger können sich für einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Bayern anmelden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.