Was kostet mein Girokonto eigentlich genau?

Pressemitteilung vom
Neue Regelungen zwingen die Banken zu mehr Transparenz über Entgelte
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Viele Deutsche sind ihrer Bank ein Leben lang treu. „Oft geschieht das nur, weil es für Verbraucher schwierig ist, ein für sie besser geeignetes Zahlungskonto zu finden. Die Kosten sind zu wenig transparent und vergleichbar“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Diesem Umstand versucht die Europäische Zahlungskontenrichtlinie entgegenzuwirken. Im deutschen Recht wurde 2016 das Zahlungskontengesetz geschaffen. Dessen Vorschriften zur Transparenz über Kontoentgelte treten zum 31.10.2018 in Kraft. „Banken sind nun verpflichtet, die Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos schriftlich zu informieren, wie viel das Girokonto im vergangenen Jahr gekostet hat“, so Sibylle Miller-Trach.

Aufgeführt wird künftig nicht nur die Grundgebühr, sondern alle Kosten, die tatsächlich angefallen sind. Auch vor einem Vertragsschluss muss die Bank den Kunden nun vollständig über alle Kosten informieren. Damit die Preise mit denen anderer Banken wirklich vergleichbar sind, haben die Banken jeweils die gleichen festgelegten Begriffe zu verwenden. Vorgesehen war außerdem, dass es mindestens eine kostenfreie Internetseite geben soll, auf der Verbraucher die Angebote der Banken direkt vergleichen können. „Hier gibt es allerdings Probleme mit der Umsetzung, so dass dies noch nicht rechtzeitig erfolgen wird“, sagt Miller-Trach. Bei Fragen und Problemen rund ums Girokonto hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Informationen zu den Beratungsstellen und zur Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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