Vorsicht vor Studienfinanzierung über private Anbieter

Pressemitteilung vom
Die Höhe der Verzinsung kann im Wucherbereich liegen
Off

Der Beginn des Wintersemesters 2021/22 rückt näher. Viele Studierende machen sich derzeit Gedanken, wie das kommende Semester finanziert werden soll. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch private Anbieter sogenannter Studien- oder Bildungsfonds bieten ihre Leistungen an. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn es handelt sich nicht um eine öffentliche Förderung. „Das Gegenteil ist der Fall“, warnt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Diese Angebote unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Es gilt, was vertraglich vereinbart wird und das birgt Gefahren.“

Die Anbieter finanzieren Studierende, die sehr gute Schulnoten mitbringen und ehrgeizig erscheinen. Zudem wählen sie Fachrichtungen, bei denen eine spätere Karriere sehr wahrscheinlich ist. „Sobald es um die Rückzahlung geht, kann es für Studierende jedoch teuer werden“, warnt Susanne Götz. Der Grund dafür liegt im vereinbarten Zinssatz. Dieser orientiert sich bei Studienfonds privater Anbieter nicht wie bei einem Bankkredit am Darlehensbetrag, sondern am späteren Bruttoeinkommen. Das bedeutet: Wer gut verdient zahlt viel zurück. „Der Vertrag lässt sich später schwer angreifen, auch wenn die Verzinsung im Wucherbereich liegt“, erläutert die Expertin. „Hier gelten nicht die gesetzlichen Regelungen wie für ein Verbraucherdarlehen“.

Beworben wie ein Studium

Ein weiteres Problem sieht Susanne Götz in den Vertragsbedingungen. Diese nennen sich „Förderrichtlinien“ und erwecken den Eindruck, es handele sich um eine Art Begabtenförderung wie bei einem Stipendium. Studierende rechnen deshalb möglicherweise nicht mit einer hohen Belastung nach Abschluss ihres Studiums. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, die sogenannten Förderrichtlinien genau zu studieren. Ein Studienkredit bei der Bank oder die staatliche Förderung durch Bafög können die bessere Wahl bei der Finanzierung des Studiums sein.

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Eine Terminvereinbarung ist möglich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.