„Sparkassen haben nichts dazugelernt“

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern kritisiert Verhalten der bayerischen Sparkassen nach BGH-Entscheidungen
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Zwei Monate nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur falschen Berechnung von Prämiensparzinsen kritisiert die Verbraucherzentrale Bayern das aktuelle Verhalten der bayerischen Sparkassen. „Wir haben den Eindruck, dass manche Sparkassen ihre Kunden loswerden wollen“, sagt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Anders lassen sich manche Reaktionen der Sparkassen beim Thema Prämiensparen kaum erklären.“

Im Juli hatte der BGH die falschen Zinsberechnungen von Sparkassen bestätigt und eine Berechnungsgrundlage festgelegt. Die bayerischen Sparkassen rechnen laut Verbraucherzentrale Bayern jedoch nur vereinzelt nach. Die meisten Institute würden stattdessen auf die noch laufenden bayerischen Gerichtsverfahren verweisen und die Nachzahlung verweigern. „Das ist eine reine Hinhaltetaktik, mit der Zeit gewonnen und Verbraucher verunsichert werden sollen", so Straub. „Erreicht wird damit nur ein weiterer Imageschaden für die Sparkassen.“

Sparkassen ignorieren BGH-Berechnungsgrundlage

Rechnen die Finanzinstitute nach, geschieht dies oft zum Nachteil ihrer Kunden. Den Verbraucherschützern liegen Fälle vor, in denen Sparkassen die BGH-Urteile ignorieren und stattdessen nach für ihre Kunden ungünstigen Urteilen rechnen. „Es kommt sogar vor, dass hierbei ein Minus herauskommt“, sagt Straub. „Auf die Rückzahlung verzichten die Geldinstitute dann ‚großzügig‘.“

Es gibt auch Fälle, in denen die Sparkassen zunächst korrekt nachrechnen. Bei der Nachzahlung nehmen sie dann aber einen Abschlag vor – mit Verweis auf die für Verbraucher schlechteren Ergebnisse der bayerischen erstinstanzlichen Verfahren. „Bösartig wird es“, so Straub, „wenn die Sparkasse zwar einen Rückzahlungsanspruch anerkennt, sich aber gleichzeitig auf Verjährung beruft und dem Kunden noch vorhält, er hätte ja früher klagen können.“

Neustart verpasst

„Die Hoffnung, dass mit den jüngsten BGH-Entscheidungen das Ärgerthema der Prämiensparverträge vom Tisch sein könnte, hat sich nicht erfüllt“, so Straub. „Die Sparkassen hätten durch eigene Nachberechnungen einen Neuanfang machen und so verloren gegangenes Kundenvertrauen zurückzugewinnen können. Doch sie haben nichts dazugelernt. Es fehlt schlicht der Wille, diese Chance zu nutzen.“

Zur Neukalkulation von Prämiensparverträgen hat die Verbraucherzentrale Bayern einen Verbraucheraufruf gestartet. Bankkunden können ihre Erfahrungen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by einreichen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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