Drohende Verjährung: Bei in 2020 gekündigten Prämiensparverträgen jetzt aktiv werden

Pressemitteilung vom
Wer sich nicht an einer Musterfeststellungsklage beteiligt hat, sollte nun verjährungshemmende Schritte einleiten
Off

Wegen der Kündigung und Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen laufen weiter die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Nürnberg und gegen die Stadtsparkasse München. Kundinnen und Kunden dieser beiden Geldinstitute, die sich der Klage angeschlossen haben, müssen sich wegen einer Verjährung keine Sorgen machen.

Kunden anderer Sparkassen sollten jedoch prüfen, wann eine Verjährung ihrer Ansprüche droht und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. „Die regelmäßige Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt drei Jahre“, erklärt Sibylle Miller-Trach, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Sparvertrag beendet wurde. Wurde der Vertrag beispielsweise im Jahr 2020 gekündigt, endet die Verjährungsfrist im Regelfall mit Ablauf des Jahres 2023.“

Betroffene sollten umgehend aktiv werden

Betroffene Sparkassen-Kunden sollten möglichst noch im November 2023 ihre Bank schriftlich auffordern, auf die Verjährung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu verzichten und sich dies schriftlich bestätigen lassen. „Falls die Sparkasse dies nicht macht, kommt ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Betracht, um eine Hemmung der Verjährungsfrist herbeizuführen“, so Miller-Trach.

Alternativ können Betroffene einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, vor Ablauf der Verjährungsfrist Vergleichsverhandlungen mit der Sparkasse zu führen oder eine Klage bei Gericht einzureichen. Privat-Rechtsschutzversicherungen decken dieses Thema meistens ab. Wenn sich bei einem Rechtsanwalt mehrere betroffene Kunden der gleichen Sparkasse melden, kann dieser zudem eine streitgenossenschaftliche Klage erwägen, die für die einzelnen Kläger dann kostengünstiger ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.