Reiseversicherungen: Das sollten Urlauber wissen

Pressemitteilung vom
Wann sind Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sinnvoll?
Off

Der langersehnte Urlaub rückt näher; die Sehnsucht nach Sonne, Strand und Meer wächst. Doch eine falsche Bewegung – und die Reise fällt wegen eines Hexenschusses ins Wasser. „Kurzfristige Reisestornierungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch teuer werden“, weiß Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Reisende müssen am Ende häufig zwischen 75 und 90 Prozent der Reisekosten selbst tragen.“ Glück im Unglück haben diejenigen, die mit einer Reiserücktrittskostenversicherung vorgesorgt haben. Denn diese kommt beispielsweise bei schwerer Krankheit, Unfall, Todesfällen in der Familie, Jobverlust, Hausbrand oder Schwangerschaftskomplikationen für die anfallenden Stornokosten auf. 

Beim Versicherungsabschluss sollten Urlauber genau hinsehen. Straub rät, Tarife ohne Selbstbehalte zu wählen und darauf zu achten, dass auch Mitreisende und sogenannte „Risikopersonen“ versichert sind.

Vorsicht bei Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten

Besonders aufmerksam sollten chronisch Kranke und Reisende mit Vorerkrankungen bei der Wahl ihrer Versicherung sein. „Viele Versicherer zahlen nur, wenn die Krankheit schwer und unerwartet eintritt“, sagt Straub. „Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind, sind dann nicht versichert.“ Im Zweifel sollten sich Verbraucher vorab beim Versicherer erkundigen, ob die Erkrankung abgedeckt ist. Bestehen Zweifel, ob man eine Reise antreten könne, kann ein Arzt die Reisefähigkeit vor Versicherungsabschluss bescheinigen.

Zusätzlicher Schutz durch Reiseabbruchversicherung

Der Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise. „Das ist spätestens beim Einsteigen in den Zug oder Einchecken am Flughafen der Fall“, so Straub. Er empfiehlt deshalb einen zusätzlichen Reiseabbruchschutz zu versichern. Dieser greift, wenn der Urlaub vorzeitig beendet werden muss – etwa, weil man sich beim Bergwandern das Bein gebrochen hat.

Was bei den Versicherungsangeboten der Reiseportale zu beachten ist und wann sich eine Jahresversicherung lohnt, erfahren Interessierte in der Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.