In einem von der Verbraucherzentrale Sachsen angestrengten Musterfeststellungsverfahren hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Prämiensparern gestärkt. Es ging um die Frage, ob die Sparkasse Leipzig ihren Kunden in Prämiensparverträgen Zinsen vorenthalten hat. Die Richter urteilten, dass die Kreditinstitute die Zinsen bei alten Verträgen nicht willkürlich ändern dürfen. Damit bestätigt der Bundesgerichtshof die Sichtweise der Verbraucherzentralen. Prämiensparer haben Anspruch auf eine Zinsnachzahlung, die häufig einen vierstelligen Betrag ausmacht.
“Dieses Urteil hat auch Signalwirkung für die Musterfeststellungsverfahren gegen die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg” sagt Matthias Schmid, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. “Kunden dieser beiden Sparkassen können sich immer noch den Verfahren anschließen und ihre Ansprüche zum Klageregister anmelden”, so Schmid.
Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse zu finden. Alles Wissenswerte zur Klage gegen die Stadtsparkasse München ist zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm. Weitere Informationen auch zu weiteren Musterfeststellungsklage gibt es unter www.musterfeststellungsklagen.de.