Orkantief „Sabine“: Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Betroffene tun sollten
Off

Orkanartige Böen, gebietsweise kann es auch Starkregen geben – das Sturmtief „Sabine“ fegt über Bayern hinweg. Vielerorts ist mit erheblichen Schäden an Häusern und Autos zu rechnen. „Wichtig ist, diese der richtigen Versicherung zu melden und auch schnell zu handeln“, so Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Schäden müssen der Versicherung umgehend und wahrheitsgetreu mitgeteilt werden. „Mit Fotos oder Video sollte man Schäden möglichst detailliert festhalten“, sagt Sascha Straub. Das weitere Vorgehen rät der Jurist am besten mit dem Versicherer abzusprechen.

Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat werden ein Fall für die Haus-ratversicherung. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert oder andere Spuren hinterlassen, kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Für bestimmte Schäden durch Naturereignisse tritt allerdings nur eine sogenannte Elementarschadenversicherung ein. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch Hochwasser oder Starkregen. „Immobilienbesitzer sollten im Hinblick auf künftige Naturereignisse in ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken nachsehen, ob auch die Elementarschäden erwähnt sind“, rät Sascha Straub. Mehr dazu gibt es auf www.elementarschaden.bayern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.