Nach AGB-Urteil: Banken reagieren nervös

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt Verbraucher vor möglichen Fallstricken
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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit Post von ihrer Bank oder Sparkasse. In einem beigefügten Formular sollen sie teilweise rückwirkend die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Preis- und Leistungsverzeichnis des Geldinstituts genehmigen. Grund hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. April dieses Jahres. Darin hatte der BGH Regelungen der Postbank für unwirksam erklärt, nach denen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden möglich sind. Gleichermaßen betroffen von diesem Urteil sind auch andere Banken und Sparkassen. Um vertragliche Rechtssicherheit zu schaffen, versuchen die Kreditinstitute jetzt die Einwilligungen der Kunden zu ihren AGB einzuholen.

„Dass Verbraucher der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Preisen für die Zukunft zustimmen sollen, können wir nachvollziehen“, meint Sascha Straub, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir kritisieren aber, dass manche Banken versuchen, Genehmigungen für die Vergangenheit einzuholen. Verbrauchern raten wir von solchen Erklärungen ab, weil sie dadurch ihren Anspruch auf die Erstattung gezahlter Kontoführungsentgelte verlieren können.“ Vorsichtig sollten Verbraucher auch sein, wenn die vorgelegten AGB plötzlich für den Kunden nachteilige Ergänzungen enthalten, wie beispielsweise die Einführung eines Verwah-rentgeltes.

Wer Fragen hat, kann sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Ein Beratungstermin kann vereinbart werden online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder unter 089/ 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Justitia Gericht Urteil Recht

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