Verbraucherschützer gehen mit Musterfeststellungsklagen gegen die Kündigung tausender Prämiensparverträge durch die Sparkasse Nürnberg und die Stadtsparkasse München vor. Auch fehlerhafte Zinsberechnungen sollen mit den Klagen korrigiert werden. „Es geht um viel Geld, das den Kundeninnen und Kunden zusteht“, sagt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Rückenwind bekommen die beiden Musterklagen jetzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hat einen grundsätzlichen Anspruch der Prämiensparer auf Zinsnachzahlung bestätigt.
An den beiden Musterklagen in Bayern beteiligen sich schon über 5.000 Sparkassenkunden. „Es gibt noch viele tausend Betroffene, die diese kostenfreie Chance ebenfalls nutzen könnten“, sagt Straub. „Wer sich jetzt nicht kümmert, könnte sich später ärgern“, so der Finanzjurist weiter.
Infotelefon für Prämiensparer
Passt mein Fall zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Fragen wie diese beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern an einem Infotelefon zum Ortstarif. Zu erreichen ist dieses dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200. Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse zu finden. Alles Wissenswerte zur Klage gegen die Stadtsparkasse München ist zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm. Weitere Informationen auch zu weiteren Musterfeststellungsklage gibt es unter www.musterfeststellungsklagen.de.