Autokauf: Gibt es eine Chance auf Rückgabe?

Pressemitteilung vom
Bei Kreditfinanzierung kann die Widerrufsmöglichkeit geprüft werden
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Der Dieselskandal ist der Hauptgrund, warum Verbraucher aus ihrem Autokaufvertrag aussteigen wollen. Sie möchten kein mangelhaftes Auto besitzen und befürchten außerdem, es nicht mehr weiterverkaufen zu können. Kürzlich hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einen Vergleich mit VW erstritten. Dadurch bekommen viele Verbraucher zumindest einen Teil ihres wirtschaftlichen Schadens ersetzt. Ausgenommen von diesem Vergleich sind Kaufverträge, die erst ab dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden. „Für Verbraucher, die einen solchen Vertrag haben und ihr Auto wieder an den Verkäufer zurückgeben möchten, gibt es trotzdem eine Chance“, sagt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern. Dann nämlich, wenn der Kaufvertrag über einen Kredit finanziert wurde und der Kreditvertrag noch widerrufen werden kann. „In diesem Fall kann auch der Kaufvertrag als sogenannter verbundener Vertrag mit widerrufen werden“, so die Finanzjuristin. Eine Widerrufsmöglichkeit kann auch bei KFZ-Finanzierungsleasingverträgen geprüft werden.

Verbraucher können ihren Kredit- oder Finanzierungsleasingvertrag dann noch widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder Pflichtangaben im Vertrag fehlen. In diesem Zusammenhang spielt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2020 eine Rolle. Das Gericht hat entschieden, dass eine typische Formulierung in der Widerrufsbelehrung nicht den Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtline entspricht. Damit könnten die meisten Verträge noch widerrufen werden. Allerdings ist noch offen, ob sich die deutschen Gerichte – insbesondere der Bundesgerichtshof – an dieser Rechtsprechung orientieren. „Verbraucher, die sich allein auf die beanstandete Formulierung berufen möchten, sollten derzeit besser noch keine kostenpflichtigen rechtlichen Schritte einleiten“, empfiehlt Sibylle Miller-Trach. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet zu diesem Thema eine rechtliche Beratung an. Nähere Informationen sind auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

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