Krankenkasse: Wechseln ist nun leichter möglich

Pressemitteilung vom
Die Bindungsfrist reduziert sich
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Wer seinen Beitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung senken möchte, hat es jetzt einfacher. Seit diesem Jahr können Kassenmitglieder ihre Versicherung bereits nach zwölf Monaten statt nach eineinhalb Jahren wechseln. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Es ist in der Regel auch nicht mehr erforderlich, ein Kündigungsschreiben zu versenden. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht nun aus. „Alles Weitere regeln dann alte und neue Kasse untereinander“, sagt Bastian Landorff, Berater zur Krankenversicherung bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Regulär wirkt die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Gibt die gewählte Kasse beispielsweise die Meldung über den Wechsel bis Ende Februar ab, ist man ab Mai Mitglied bei der neuen Kasse. Besonderheiten gelten, wenn sich der Zusatzbeitrag erhöht. „In diesem Fall können Betroffene grundsätzlich auch schon vor Ablauf der Jahresfrist ihre Versicherung ändern“, so Bastian Landorff. Die Höhe des Zusatzbeitrages regelt jede Krankenkasse individuell. Er wird zusätzlich zum Grundbeitrag in der Krankenversicherung verlangt. Der Grundbeitrag liegt in der Regel zwischen 14,6 und 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte. „Zu beachten ist dabei, dass Arbeitnehmer lediglich die Hälfte einer Beitragssteigerung selbst zahlen müssen“, betont der Krankenversicherungsexperte.

Oft lohnt sich ein Vergleich mit anderen Krankenkassen. Hierbei ist nicht nur der Beitrag entscheidend, sondern auch, welche Zusatzleistungen die einzelne Krankenkasse anbietet wie zum Beispiel die Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Unterstützung beim Krankenkassenwechsel an. Beratungstermine können vereinbart werden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder unter (089) 55 27 94 131.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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