Wer eine große Anschaffung tätigen oder eine Immobilie finanzieren möchte, braucht oft einen Kredit. „Aber der ist auch mit guter Schufa nicht mehr leicht zu bekommen“, sagt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Seit Mai 2018 dürfen die Banken Kredite nur noch vergeben, wenn kein erheblicher Zweifel daran besteht, dass der Darlehensnehmer den Kredit zurückzahlen kann. Sie müssen deshalb eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen. „Der vom Gesetzgeber gewünschte Schutz hat auch Nachteile“, so Susanne Götz. „Um das Risiko einer falschen Einschätzung zu vermeiden, lehnen Banken ältere Personen, Selbstständige oder Kreditnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen manchmal vorschnell ab.“
„Es kann sich lohnen, für die Durchführung einer umfangreichen Kreditwürdigkeitsprüfung zu kämpfen“, empfiehlt Susanne Götz. Hierbei muss die Bank neben dem aktuellen Status auch künftige Ereignisse berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel Mieteinkünfte aus der zu finanzierenden Immobilie und die Erwartung auf Auszahlung eines Sparplans. Auch eine Abfindung oder eine Lebensversicherung kommen in Frage. Ebenso kann die Rückkehr ins Berufsleben nach der Elternzeit oder eine anstehende Entfristung des Arbeitsverhältnisses für die Beurteilung wichtig sein. Bei der Anschlussfinanzierung zum Immobilienerwerb ist das bisherige Zahlungsverhalten ein maßgebliches Entscheidungskriterium. „So kommt man mit guten Argumenten, die das Vertrauen der Bank stärken, vielleicht doch noch ans Ziel“, betont die Finanzexpertin.