Gesetzesänderung erleichtert Bezahlung über Zahlungsdienste

Banken müssen den Zugriff auf Kundenkonten ermöglichen
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Vielen Verbrauchern begegnen beim Online-Shopping Dienste wie Sofortüberweisung/Klarna oder Paydirekt. Über diese sogenannten Zahlungsauslösedienste kann der Käufer Waren bezahlen, die er im Internet bestellt hat. Dazu gibt er auf der Plattform des Dienstes seine Login-Daten für das Online-Banking bei seiner Bank an. Der Zahlungsauslösedienst veranlasst die Bezahlung und informiert den Verkäufer, dass diese unwiderruflich erfolgt ist. Daraufhin kann der Händler die Ware ohne Zeitverzögerung liefern oder die Dienstleistung in die Wege leiten.
 
Was für viele Nutzer praktisch ist, führte in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen. „Mit der Nutzung dieser Zahlungsauslösedienste verstießen viele Verbraucher unwissentlich gegen eine ver-tragliche Vereinbarung mit ihrer Bank. Häufig war es ihnen nicht erlaubt, PIN und TAN an Dritte her-auszugeben“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Es konnte passieren, dass eine Bank die Bezahlung über einen Zahlungsauslösedienst blockierte. Inzwischen müssen Nutzer aber keine Probleme mehr mit ihrer Bank befürchten. Seit dem 13. Januar dieses Jahres gilt eine neue gesetzliche Regelung, zu finden in Paragraf 675 f Absatz 3 BGB. Diese Gesetzesänderung besagt, dass Kontoinhaber beim Online-Banking ab sofort solche Dienste nutzen dürfen. Außerdem müssen Banken diesen Diensten Zugriff auf das Konto ihres Kunden erlauben.

Diese neue Regelung gilt auch für Kontoinformationsdienste, wie beispielsweise die Finanzapps „Fymio“ oder „Finanzblick“. Diese Dienste ermöglichen Verbrauchern einen Überblick über ihre Finanzen, indem sie Informationen über mehrere Konten zusammenfassen. Auch hier muss der Kunde dem Anbieter Zugang zu seinen Konten verschaffen. Wer Probleme mit einem dieser Dienste hat, findet Hilfe bei der Verbraucherzentrale Bayern. Auch Verbraucher, deren Hausbank das Nutzen solcher Dienste weiterhin unterbindet, können sich beraten lassen. Eine Terminvereinbarung ist möglich online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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