Geförderte Pflegezusatzversicherung nur Werbeversprechen?

Pressemitteilung vom
Staatliche Förderung oft nicht Lösung des Problems
Off

Die professionelle Pflege zu Hause oder im Heim kann für Betroffene und Angehörige teuer werden. Denn die Pflegekasse zahlt nur einen Teil der Kosten. Den Restbetrag müssen Versicherte aus eigener Tasche aufbringen. Entsprechend verlockend klingen staatlich geförderte Zusatzversicherungen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher diesen Eigenanteil angeblich abdecken können. Doch lohnt sich der Abschluss wirklich?

Eine Pflegezusatzversicherung zahlt im Leistungsfall einen vorab vereinbarten Betrag je Pflegegrad. Der Versicherungsbeitrag ist dabei von Alter und Leistungsumfang abhängig und steigt mit der Zeit. „Der Pflegezusatz­versicherer erfragt bei Vertragsschluss zudem den Gesundheitszustand“, sagt Bastian Landorff, Fachberater Kranken- und Pflegezusatzversiche­rung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Beitragszuschläge und sogar eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen sind zulässig.“

Hier setzt die geförderte Pflegezusatzversicherung, auch „Pflege-Bahr“ genannt, an: Wer noch keine Pflegeleistungen erhalten hat, kann den Abschluss eines solchen Vertrags verlangen. Eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist nicht möglich. „In Pflege-Bahr-Tarifen sind daher besonders viele Menschen mit höheren Gesundheitsrisiken versichert“, sagt Landorff. „Damit steigen mit der Zeit die Leistungsausgaben und damit auch die Versicherungsbeiträge – und das oft stärker als bei vergleichbaren Normaltarifen.“

Bei manchen Verträgen steigt im Laufe der Zeit zudem das ursprünglich vereinbarte Pflegegeld, um die Inflation abzufedern. Auch dadurch erhöht sich der Beitrag.

Wird der Versicherte kränker als zuvor kalkuliert – und damit teurer für den Versicherer – sind ebenfalls Beitragserhöhungen möglich. „Das kann vor allem dann unangenehm werden, wenn man zwar pflegebedürftig wird und Leistungen erhält, den Beitrag aber trotzdem weiterzahlen muss“, gibt Landorff zu bedenken. Da helfe auch die staatliche Förderung der Pflege-Bahr-Versicherungen in Höhe von fünf Euro pro Monat nicht viel. Landorff: „Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mag Verbraucher erstmal beruhigen. In vielen Fällen wird es das Problem der Pflegekosten dadurch allerdings nicht lösen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.