Expertenchat zum Thema Versicherungen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen beantworten individuelle Fragen
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Welche Versicherungen sind wirklich wichtig? Auf welche kann man getrost verzichten? Und wie finde ich die besten Versicherungsbedingungen?

Im Dschungel der Angebote fällt es Verbraucherinnen und Verbrauchern oft schwer, sich für eine Möglichkeit zu entscheiden. Die Experten der Verbraucherzentralen helfen weiter und beantworten diese und viele andere Fragen live in einem Online-Chat. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet statt am Dienstag, den 9. November 2021, von 19 bis 20 Uhr.

Interessierte können sich unter  www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen anmelden.

Der Expertenchat ist ein Format des Bundesprojekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ und wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.