Der Brexit steht bevor, aber niemand kann genau vorhersehen in welcher Form er sich vollziehen wird. Britische Lebensversicherer haben schon reagiert. Unternehmen wie Standard Life, Aviva Life & Pensions, The Royal und Clerical Medical planen ihren Umzug nach Irland oder Luxemburg. Einige haben das Geschäft bereits auf ihre Tochterunternehmen übertragen. „Das hat viele Verbraucher, die bei einem britischen Anbieter abgeschlossen haben, verunsichert. Es hat aber keine negativen Auswirkungen auf die Leistungen oder Rechte der betroffenen Verträge“, sagt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern. Doch ein Nachteil ist nicht von der Hand zu weisen: „Mit der Übertragung der Verträge wird der Insolvenzschutz schwächer“, weiß die Finanzjuristin. Nach dem Auszug aus Großbritannien greift die britische Sicherungseinrichtung FSCS nicht mehr. Sie springt wie die deutsche Protektor Auffanggesellschaft ein, wenn ein Versicherungsunternehmen insolvent ist.
Auch in Irland und Luxemburg unterstehen die Versicherungsgesellschaften einer staatlichen Aufsicht. Verbraucher sollten die aktuelle Situation trotzdem zum Anlass nehmen, ihre Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Wichtig zu wissen: Ein Sonderkündigungsrecht steht Versicherten in dieser Lage nicht zu. Bei Fragen zu Lebensversicherungsverträgen hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Ein Beratungstermin kann vereinbart werden online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-131.