Im Januar dieses Jahres ist die neue europäische Finanzmarktrichtlinie, kurz MiFID II genannt, in Kraft getreten. „Dieser Richtlinie verdanken wir neue Regeln im Wertpapierhandelsgesetz, die Verbraucher bei der Geldanlage besser schützen“, sagt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern. „Nun fordert sogar das Gesetz, das Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie die Banken die Anlageberatung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden erbringen müssen“, so die Finanzjuristin. Die Vergütung und Bewertung der Mitarbeiter darf mit dieser neuen Verpflichtung nicht kollidieren. Die Verbraucherschützer begrüßen das, denn schon lange fordern sie eine provisionsunabhängige Beratung. Dass sie die Verbraucher nachhaltig schützt, zeigt ein Blick in die Niederlande. Dort kann man nach fünf Jahren provisionsunabhängiger Beratung einen deutlichen Rückgang von fehlerhaften oder schlechten Finanzberatungen verzeichnen.
Für bemerkenswert hält die Verbraucherzentrale Bayern auch die Pflicht, Kosten sowie Zuwendungen an die Bank offenzulegen. Auszuweisen ist, wie sich die Kosten auf die Rendite auswirken. In einem sogenannten Geeignetheitsprotokoll, das das Beratungsprotokoll ablöst, hat die Bank ihre Produktempfehlung darzustellen und zu erläutern. Diese muss zu den Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Kunden passen. „Nicht alles ist ganz neu“, sagt Susanne Götz, „denn manches davon wurde zuvor schon von der Rechtsprechung herausgearbeitet“. Das gilt beispielsweise für die Verpflichtung der Banken, eigene Zuwendungen in Form von Rückvergütungen bei der Geldanlage offenzulegen. „Trotz verbessertem Anlegerschutz sollten Verbraucher weiterhin vorsichtig sein“, sagt Susanne Götz. Wem Verluste drohen oder wer falsch beraten wurde, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden und rechtlichen Rat einholen. Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94 131.