Auch für Mieter ist der Energieausweis wichtig
Der Energieausweis ist seit einigen Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Die wichtigsten Kenndaten daraus sind bereits in einer Immobilienanzeige zu nennen. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung hat der Vermieter den Ausweis zugänglich zu machen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter eine Kopie erhalten. Ziel des Ausweises ist vor allem, über den energetischen Zustand eines Gebäudes Auskunft zu geben und die Qualität verschiedener Gebäude in dieser Hinsicht vergleichbar zu machen. "Dies ist auch für Mieter interessant, schließlich machen die Heizkosten einen immer größeren Anteil der Wohnkosten aus", erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Die Mieter sollten jedoch die Aussagekraft eines Energieausweises nicht überschätzen. Denn es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide beziehen sich immer nur auf das gesamte Gebäude. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch. Der Verbrauchsausweis enthält Angaben zum tatsächlichen Energieverbrauch und spiegelt damit vor allem das Nutzerverhalten der Bewohner wider. Der Bedarfsausweis hingegen zeigt den Energiebedarf auf, der anhand der Gebäudeeigenschaften, wie Qualität von Dämmung oder Heizung, berechnet wird. Beide Energieausweise liefern dementsprechend keine genaue Prognose zu den künftigen Heizkosten. Bei Fragen zum Energieausweis hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 809 802 400 (kostenfrei).