Energie-Label jetzt auch für neue Holzheizungen

Pressemitteilung vom
Die Kennzeichnung ist ab 1. April verpflichtend

Die Kennzeichnung ist ab 1. April verpflichtend

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Seit September 2015 müssen viele Heizungen, Warmwasserbereiter und -speicher im Handel ein Effizienzlabel tragen. Ab 1. April ist dies auch für neue Holzpellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel Pflicht. Das Label ist in Effizienzklassen eingeteilt, wie man es von Elektrogeräten kennt. Die Farbskala reicht abgestuft von grün bis rot. Wie bei Elektrogeräten gilt: Je weiter im grünen Bereich umso effizienter. Beim Label für neue Heizungsanlagen reichen die Effizienzklassen von A++ bis G. Die Verbraucherzentrale Bayern geht davon aus, dass die meisten Holzpelletkessel in die Klasse A+ kommen. Wenn es ein Brennwertkessel ist, könne auch A++ erreicht werden.

Anders als etwa beim Kühlschrank gibt das Label keinen verbindlichen Aufschluss über die zu erwartenden Verbrauchskosten. Denn der effizienteste Heizkessel kann nicht sparsam arbeiten, wenn Rohrsystem oder Regelung nicht in Ordnung sind oder die Heizungsanlage nicht richtig dimensioniert ist. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, sich bei der energetischen Einschätzung einer Heizung nicht allein auf das Energielabel zu verlassen, sondern sich unabhängig beraten zu lassen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

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