Wärmedämmung: Geld sparen mit schrittweiser Sanierung

Pressemitteilung vom
Wie Hausbesitzer bei der Gebäudehülle den größten Effekt erzielen – und dabei von staatlicher Förderung profitieren
Off

Je höher die Heizkosten, desto mehr Geld können Hauseigentümer durch eine bessere Gebäudedämmung sparen. Dabei muss nicht das ganze Wohngebäude auf einmal saniert werden. „In vielen Fällen ist eine schrittweise Sanierung sinnvoll“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Hausbesitzer sollten mit den Maßnahmen beginnen, die den größten Dämmungseffekt haben wie etwa die Dämmung der oberen Geschossdecke. Bei kleinem Budget können sie weitere Maßnahmen über mehrere Jahre verteilen und Förderungen nacheinander beantragen.“ 

Bei der effizienten Umsetzung der notwendigen Wärmedämmmaßnahmen hilft die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Experten geben individuelle Empfehlungen, wie die Wärmedämmung sinnvoll mit Sanierungsschritten kombiniert werden kann, die in den kommenden Jahren ohnehin anstehen. Eine Aufstellung zeigt, mit welcher Maßnahme Hausbesitzer den größten Dämmungseffekt erzielen. 

Schrittweise Sanierung lohnt vor allem bei begrenztem Budget

Bei der Wärmedämmung können Hausbesitzer von staatlicher Förderung profitieren: Pro Kalenderjahr können sie für eine Maßnahme, die bis zu 30.000 Euro kostet, eine Förderung von 15 Prozent beantragen. Maximal sind 4.500 Euro Förderung möglich. Haben Eigentümer mit einem zertifizierten Energieeffizienzberater einen individuellen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erarbeitet, kann sich die Höhe der förderfähigen Maßnahmen auf 60.000 Euro verdoppeln und der Bonus um 5 Prozent auf 20 Prozent erhöhen. In der Strategie werden dabei die einzelnen Maßnahmen so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung das größtmögliche Einsparpotenzial bei zweckmäßigem Kostenaufwand erzielt. Nach der Bewilligung haben die Eigentümer 36 Monate Zeit, die beantragten Maßnahmen umzusetzen.

Finanzielle Unterstützung auch bei der Planung

Auch für Honorare, energetische Fachplanung und Baubegleitung winkt eine staatliche Förderung von bis zu 50 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für den individuellen Sanierungsfahrplan liegt die Obergrenze bei 650 Euro. 

Die Verbraucherzentrale Bayern hilft Haus- und Wohnungseigentümern auch bei Fragen zur Heizungssanierung oder der Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck: Klageregister ist eröffnet

2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Daten von Facebook-Nutzer:innen. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz gegen Facebook nun geltend machen. Das Klageregister ist eröffnet.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.