Tipps gegen Schimmel

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert
Off

Schimmel entsteht, wenn zum Beispiel Wände oder Decken feucht werden. Tapeten und Anstriche bilden dann zusammen mit Feuchtigkeit den Nährboden, auf dem die Schimmelpilze entstehen können. Besonders im Winter finden sich in vielen Wohnungen und Häusern Bedingungen, die Schimmelbefall ermöglichen. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann unter Umständen gesundheitliche Belastungen auslösen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Verbraucher bei Schimmelproblemen tun sollten und wie sie vorbeugen können.

Schnell beseitigen: Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, muss Schimmelbefall möglichst schnell entfernt werden. Einen Befall mit geringem Umfang bis etwa 0,5 m² können Betroffene selbst beseitigen, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren. Dabei ist es sinnvoll Schutzbrille, Atemschutz und Handschuhe zu tragen. Bei größerem Ausmaß ist es am zweckmäßigsten, eine Fachfirma zu beauftragen.

Ursache klären: Auslöser können zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen, geringer Wärmeschutz an der Gebäudehülle oder eindringende Feuchtigkeit von außen sein. In jedem Fall muss die Ursache ermittelt werden, um zukünftige Schäden zu verhindern. Mieter sind verpflichtet, den Vermieter über den Schimmelbefall zu informieren.

Richtig lüften und heizen: Die Luftfeuchtigkeit lässt sich durch regelmäßiges Stoßlüften der Wohnung verringern. Der Erfolg sollte unbedingt durch ein Thermo-Hygrometer kontrolliert werden. Wer ausreichend heizt, senkt das Risiko für Schimmelbildung. Die Raumtemperatur sollte in allen Wohnräumen nie weniger als 16 Grad Celsius betragen. Stehen Möbel und Dekoration zu dicht an Außenwänden, behindern sie den Luftaustausch und damit das Erwärmen der kalten Wand. Als Folge kann an der Wand sowie auf der Rückseite von Möbeln Schimmel entstehen. Ein ausreichender Abstand von fünf bis zehn Zentimeter zur Wand sollte eingehalten werden.

Gebäudehülle und -technik aufwerten: Wärmedämmung kann das Schimmelrisiko er-heblich senken. Der Einbau einer Lüftungstechnik sorgt dafür, dass Wohnräume auch ohne Zutun der Bewohner ausreichend mit trockener Frischluft versorgt werden.

Bei Fragen zu den Ursachen von Schimmelschäden und zur Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Feuchtigkeit und Schimmelbildung
Feuchtigkeit und Schimmel in den eigenen vier Wänden – mittlerweile ganzjährig ein Problem. Durch den extrem feuchten…
Das Mieter-Handbuch
Mietenspiegel und neue Heizkostenverordnung, geänderte Regeln bei der Umwandlung von Wohneigentum oder für…
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?