Stromio-Kunden sollten sich wehren

Pressemitteilung vom
Von Lieferstopp Betroffene können an Musterklage teilnehmen
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern ruft vom Lieferstopp betroffene Stromio-Kunden auf, sich der Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger anzuschließen. Dieser hatte Ende 2021 die Belieferung seiner Kundinnen und Kunden eingestellt, obwohl zum Teil noch langfristige Verträge bestanden. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist dieses Verhalten rechtswidrig. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht, der sich auch bayerische Verbraucher kostenfrei anschließen können.

Mehrere hundert Euro Schaden pro Vertrag

Durch die schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main soll jetzt festgestellt werden, dass die Stromio GmbH Betroffenen die entstandenen Mehrkosten ersetzen muss. Nur dann können ehemalige Kunden Schadenersatz erhalten. „Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Geschädigte ihre Ansprüche anmelden“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte, kann sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.

Vergleichsangebot von Stromio vorher prüfen

„Haben Verbraucher im Vorfeld eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert, können sie sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so die Expertin. Abfindungsangebote stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.

Weitere Informationen zu der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.