Photovoltaik-Anlagen lohnen sich weiter – 52-Gigawatt-Deckel kommt nicht

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern informiert
Off

Das befürchtete Ende der Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nun doch nicht. Der Bundestag hat die Abschaffung des so genannten 52-Gigawatt-Deckels beschlossen. Damit kann die private Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen weiter durch die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes gefördert werden.

Großes Potenzial für den Klimaschutz
Eine private Photovoltaik-Anlage kann rund 30 Prozent des eigenen Strombedarfs decken, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Bei einem Haushalt mit vier Personen und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden sinkt die jährliche CO2-Emission um etwa 500 Kilogramm. Obwohl die Einspeisevergütung weiter sinkt, kann eine neue Photovoltaik-Anlage auch heute noch kostendeckend oder mit Gewinn betrieben werden. Grund sind die in den vergangenen Jahren immer preisgünstiger gewordenen Solarmodule.

Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern wird oft überschätzt
Ein Batteriespeicher im Haus kann den Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms deutlich erhöhen. Allerdings verschlechtern die Batterien in der Regel die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen. Dies liegt an den hohen Anschaffungskosten für die Batterien und deren begrenzter Lebensdauer. Wer sein Elektrofahrzeug mit eigenem Solarstrom betankt, kann den Eigenverbrauchsanteil ebenfalls erhöhen. „Oft reichen Kapazität und Ladestrom eines Batteriespeichers nicht zum vollständigen Laden der Fahrzeugbatterie aus. Wenn möglich sollte man tagsüber direkt aus dem Überschuss der Photovoltaik-Anlage laden. Photovoltaik-Anlage, Speicher und intelligente Ladestation müssen aufeinander abgestimmt sein“, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Vor der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage sollte eine unabhängige Beratung stattfinden. Hierfür bietet sich der Eignungs-Check Solar der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.