Mieterstrom und Stecker-Photovoltaik-Geräte

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps
Off

Beim Mieterstrom handelt es sich um Strom, der zum Beispiel durch eine Solaranlage auf Mietshäusern den Mietern angeboten wird. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bemängelt, dass für die Mieterstromförderung in Deutschland hohe bürokratische Hürden bestehen. Aus diesen Gründen wird diese vermutlich bisher kaum genutzt und es existieren nur 221 Mieterstrom-Anlagen (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand August 2018). Verbraucher können jedoch auch über sogenannte Stecker-Photovoltaik-Geräte ihren Strom selber erzeugen. „Es besteht die Möglichkeit, seinen eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz", so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

In einer Mietwohnung sollte unbedingt vor dem Kauf eines Stecker-Photovoltaik-Gerätes die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Auch sind eine normgerechte „Energiesteckdose“ und ein geeignetes Stromleitungsnetz erforderlich. Und man hat den Anschluss des Gerätes dem örtlichen Netzbetreiber mitzuteilen. Dieser darf ihn nicht verbieten, er kann aber Bedingungen stellen wie beispielsweise den Austausch des Stromzählers. Denn es ist möglich, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. In diesem Fall muss eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erfolgen. Bei Fragen zum Mieterstrom, Stecker-Photovoltaik-Anlagen und zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de zu finden. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.