Heizung austauschen: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien

Pressemitteilung vom
Tipps der Verbraucherzentrale Bayern
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Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang 2020 höhere Zuschüsse erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt der Staat im günstigsten Fall – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent.

So ist die neue Förderung gestaffelt
Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei diesen sogenannten Hybridheizungen ist die zusätzliche Einbindung einer Slarwärmeanlage oder auch einer Wärmepumpe möglich.

Sonderprämie für den Austausch einer Ölheizung
Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.

Auch erste Schritte werden unterstützt
Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, dass Wärmespeicher und Steuerung für eine Solarwärmeanlage bereits eingebaut werden. Die Erweiterung auf ein Hybridheizsystem ist fristgerecht nachzuweisen.

Nicht nur an den Heizungskeller denken
Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Be-trieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger mit 20 Prozent Zuschuss gefördert. Alternativ können Privatleute dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen.

Gut planen, aber nicht zu lange zögern
Wer erst nach 2002 in sein Eigenheim gezogen ist, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist. Dann gilt nämlich eine gesetzliche Austauschpflicht.

Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Standorte sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de zu finden. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Die Bundesförderung für die Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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