Feinstaub: Seit 1. Januar gelten strengere Grenzwerte

Pressemitteilung vom
Worauf Besitzer von Kaminen und Kachelöfen achten müssen
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Verbraucher, die ihre Wohnung mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, haben seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte zu beachten. Vor 1985 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hin. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.

Verbraucher können auch selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen. Die Energieberatung rät, nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz zu verbrennen und geeignete Anzünder zu verwenden. Besonders wichtig ist: Nur vom Hersteller zugelassene Brennstoffe dürfen verheizt werden. Müll gehört auf keinen Fall in den Kaminofen. Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar oft preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Wer überlegt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, sollte sich umfassend informieren. Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

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