Der Strompreis fällt: Jetzt den Anbieter wechseln?

Pressemitteilung vom
Aktuell sinken die Preise für Strom und viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erläutert, worauf zu achten ist.
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Die günstigsten Energieversorger bieten derzeit Strom für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde an. Nach den unerwarteten Preiserhöhungen im vergangenen Jahr und plötzlichen Lieferstopps bei einzelnen Energieanbietern kann ein Wechsel von der Grundversorgung zu alternativen Tarifen nun wieder attraktiv sein. Stromkunden sollten sich vor einem Wechsel jedoch über ihren bestehenden Tarif und die Konditionen im Klaren sein. Informationen dazu finden sich in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. 

Viele Stromversorger und Stadtwerke bieten unterschiedliche Tarife an. Es sollten daher nicht nur unterschiedliche Anbieter, sondern auch deren verschiedene Tarife verglichen werden. Eine erste Orientierung bieten Vergleichsportale. Doch nicht alle Anbieter sind dort zu finden. Es kann hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen mit Stromanbietern zu befragen. 

Vertragslaufzeit eher kurz wählen

Die Strompreise bleiben weiter in Bewegung. Daher sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit achten. Diese sollte keinesfalls länger als ein Jahr sein mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Am besten sind monatlich kündbare Verträge. Angebote mit extrem niedrigen Preisen sollte man meiden. Die Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert und könnten im Laufe der Vertragslaufzeit erhöht werden. Auch bei Festpreisangeboten ist Vorsicht geboten. „Stromkunden sollten in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“ 

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436 

Kündigungsrecht nutzen

Sind Verbraucher mit ihrem neuen Anbieter nicht zufrieden, können sie unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist erneut einen anderen Anbieter suchen oder auch zurück zu ihrem ursprünglichen Stromversorger wechseln. Bei einer Preiserhöhung gibt es zudem ein Sonderkündigungsrecht. 

Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Bayern zu rechtlichen Fragen sind zu finden unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by/online-terminbuchung 

Nicht verbrauchter Strom spart das meiste Geld

Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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