Durchblick im Förderdschungel

Pressemitteilung vom
Aktuelle Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Aktuelle Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

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Für Neubeuten wurden zum Jahresbeginn die gesetzlichen Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz um 25 Prozent verschärft. Folglich passt die KfW-Förderbank zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an die neuen Standards an. Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent liegt, kurz KfW-Effizienzhaus-55 genannt. Es gibt mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung. Bauherren, die ein KfW-Effizienzhaus-70 planen, können nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen. Häufig lässt sich jedoch mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen, hier lohnt sich eine gute Beratung, so die Verbraucherzentrale Bayern. Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April zusätzlich mit einem Zuschuss von 50 Prozent (bis zu 4000 Euro).

Auch für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, haben sich einige Konditionen verbessert. So wird der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn es sogenannte Paketlösungen sind. Das heißt, dass nicht nur der alte Kessel ausgetauscht, sondern auch das gesamte Heizsystem optimiert wird. Beim Lüftungspaket kombiniert man den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme. In Bayern gewährt der Freistaat im Rahmen des "10.000-Häuser-Programms" in bestimmten Fällen zusätzlich einen Bonus für Eigentümer und Bauherren von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser ist mit der KfW-Förderung kombinierbar. Bei allen Fragen zu Bundes- und Landesförderprogrammen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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