Woche der Vorsorge: Die Verbraucherzentralen informieren

Pressemitteilung vom
Kostenlose Online-Vorträge zu Nachlass, Vorsorge und Patientenverfügung
Off

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. „Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen aber oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen“, sagt Simone Rzehak, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Mit unserer Hilfe können Menschen die für sie richtigen Entscheidungen zu ihrer persönlichen Vorsorge treffen.“

Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ vom 7. bis 11. November, von Montag bis Freitag, jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Angeboten werden Vorträge zu den Themen:

•    Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

•    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

•    Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

•    Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie

Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/woche-der-vorsorge zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.