Woche der Vorsorge: Die Verbraucherzentralen informieren

Pressemitteilung vom
Kostenlose Online-Vorträge zu Nachlass, Vorsorge und Patientenverfügung
Off

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. „Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen aber oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen“, sagt Simone Rzehak, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Mit unserer Hilfe können Menschen die für sie richtigen Entscheidungen zu ihrer persönlichen Vorsorge treffen.“

Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ vom 7. bis 11. November, von Montag bis Freitag, jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Angeboten werden Vorträge zu den Themen:

•    Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

•    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

•    Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

•    Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie

Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/woche-der-vorsorge zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.