Woche der Vorsorge: Die Verbraucherzentralen informieren

Pressemitteilung vom
Kostenlose Online-Vorträge zu Nachlass, Vorsorge und Patientenverfügung
Off

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. „Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen aber oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen“, sagt Simone Rzehak, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Mit unserer Hilfe können Menschen die für sie richtigen Entscheidungen zu ihrer persönlichen Vorsorge treffen.“

Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ vom 7. bis 11. November, von Montag bis Freitag, jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Angeboten werden Vorträge zu den Themen:

•    Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

•    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

•    Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

•    Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie

Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/woche-der-vorsorge zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…
Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.