Immer mehr Verbraucher bieten ihre Wohnungen auf Plattformen zur Vermietung an. Inzwischen ist es üblich, dass die Gäste dabei nicht nur die Unterkunft, sondern auch das dort vorhandene Internet nutzen. Dabei kommt es vor, dass Filme oder Musik illegal heruntergeladen werden. In der Folge erhalten die Vermieter eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. „Als Anschlussinhaber ist der Vermieter immer derjenige, der zuerst abgemahnt wird“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Damit es gar nicht so weit kommt, sollten sich Vermieter vor einer Untervermietung ausreichend absichern.“
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Gäste vorab darauf hinzuweisen, dass in Deutschland Filme, Musik oder andere digitale Angebote nicht bedenkenlos heruntergeladen werden dürfen. Gerade Urlauber aus dem Ausland sollten darüber informiert werden. „Am besten binden Vermieter diese Belehrung direkt in ihrer Anzeige auf der Wohnungsvermittlungsplattform ein“, rät die Juristin. Vermieter, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten diese ernst nehmen und sich beraten lassen. Wer Unterstützung braucht, kann die Online-Beratung der Verbraucherzentrale Bayern zum Urheberrecht unter www.verbraucherzentrale-bayern.de nutzen.