Sollten Eltern ihre Kinder per GPS tracken?

Pressemitteilung vom
Experteninterview mit Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern
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Frau Halm, bei Eltern sind GPS-Tracker für ihre Kinder inzwischen sehr beliebt. Sind sie sinnvoll und was ist erlaubt?

Besonders bei kleinen Kindern kann ein GPS-Tracker, etwa in Form einer Uhr, Eltern beruhigen. Gerade zum Schulanfang möchten viele gerne jederzeit herausfinden können, wo sich der Nachwuchs aufhält. Rechtlich zulässig ist die GPS-Ortung aber nur, wenn das Kind minderjährig ist und der Tracker keine Abhörfunktion hat. Grundsätzlich sollten sich Eltern aber bewusst sein, dass es keine absolute Sicherheit gibt und ein solcher Tracker immer ein großer Eingriff in die persönliche Freiheit des Kindes ist. Von der Nutzung solcher GPS-Geräte ohne das Wissen des Kindes raten wir deshalb ab. Sie sollten frühzeitig eingebunden und für mögliche Gefahren sensibilisiert werden.

Wie funktionieren die GPS-Tracker? Und wie genau sind sie?

GPS-Tracker empfangen Signale von Satelliten, die die Erde umkreisen. Die Satelliten senden dabei ihre Kennung, ihre Position und die genaue Uhrzeit. Anhand des Signals wird der Abstand des Trackers zum Satelliten bestimmt. Wenn von mindestens drei Satelliten Daten empfangen werden, kann daraus die Position berechnet werden, meist auf 10 bis 15 Meter genau. Hindernisse wie Bäume, Gebäude oder topographische Besonderheiten verschlechtern den GPS-Empfang.

Worauf sollten Eltern achten, wenn sie sich für einen Tracker entscheiden?

Wichtig ist, dass ausschließlich die Eltern die Kontrolle über die Daten haben und nicht ein Unternehmen. Die Datenverarbeitung und ihre Nutzung müssen transparent sein. Eltern sollten sich bei der Wahl des Anbieters daher sehr genau mit dem Kleingedruckten auseinandersetzen. Zusätzlich muss der Tracker über eine ausreichende Verschlüsselung verfügen und Schutz vor dem Zugriff Dritter bieten. Mit den gesammelten Daten könnten sonst Bewegungsprofile erstellt werden, die etwa Rückschlüsse darauf ermöglichen, wann sich das Kind wo aufhält oder wo die Familie Urlaub macht.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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