Wie Amazon-Händler bei Bewertungen tricksen

Pressemitteilung vom
Verbraucher sollten einzelne Rezensionen genau prüfen
Off

Drittanbieter-Shops beim Onlineversandhändler Amazon haben einen neuen Weg gefunden, bessere Bewertungen für ihre Produkte zu erzielen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Durch einen kleinen Trick ist es ihnen möglich, von Kunden abgegebene Rezensionen für völlig unterschiedliche Artikel zusammenzuführen. Das hat zur Folge, dass Verbrauchern auch Bewertungen angezeigt werden, die mit dem betrachteten Produkt gar nichts zu tun haben. So tauchen beispielsweise bei einem Kosmetikartikel plötzlich auch Kundenmeinungen zu Desinfektionsmittel oder einem Zauberwürfel auf. Die Verkäufer erreichen dies vermutlich dadurch, dass sie verschiedene Produkte als sogenannte „Variante“ eines einzigen Produkts anlegen. Diese Möglichkeit ist ursprünglich dafür gedacht, etwa unterschiedliche Packungsgrößen oder Farben desselben Artikels zusammenzulegen. Manche Händler nutzen das auf unlautere Weise aus. „Aus unserer Sicht stellt ein solches Vorgehen einen klaren Wettbewerbsverstoß dar“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Denn Verbraucher werden auf diese Weise sowohl über die Anzahl der abgegebenen Bewertungen, als auch über die Qualität des gewünschten Produkts getäuscht.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich von vielen Sternen und einer großen Anzahl an Kommentaren nichts vorgaukeln zu lassen. „Verbraucher sollten stets darauf achten, wofür die Bewertungen unter den Produkten genau abgegeben wurden“, betont Rechtsexpertin Halm. Amazon selbst hat eine interne Überprüfung des Sachverhalts angekündigt, wollte sich gegenüber der Verbraucherzentrale Bayern aber nicht weiter dazu äußern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.