Ärger vermeiden beim Bezahlen per Klarna-Rechnung

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Tücken
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Mit der Vielfalt der Angebote in Online-Shops haben auch die Zahlungsmöglichkeiten deutlich zugenommen. Doch nicht alle funktionieren reibungslos, besonders, wenn es Probleme mit der Ware gibt. Eine dieser Möglichkeiten ist die Zahlung über den Dienstleister Klarna. Arbeitet ein Online-Händler mit Klarna zusammen, gibt er seinen Anspruch auf den Kaufpreis an Klarna ab. Das bedeutet, der Kunde bezahlt direkt an Klarna. „Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht klar, dass sie durch ihren Kauf mit zwei Parteien in Kontakt stehen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wenn die Ware fehlerhaft ist oder beim Kunden nicht ankommt, kann das zu Problemen führen.“ Immer wieder kommt es vor, dass Klarna vom Online-Händler nicht entsprechend informiert ist und den Kaufpreis trotzdem einfordert.“

Bei defekter oder nichtgelieferter Ware empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern, neben dem Online-Händler auch den Klarna Kundenservice zu informieren. Klarna hat dann die Möglichkeit, die Zahlungsforderung auszusetzen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Auch wenn ein Beleg über den Versand der Ware vorgelegt wird, muss der Verbraucher nicht bezahlen. „Ein Nachweis für den Erhalt des Produkts ist dieser nämlich nicht“, sagt die Juristin. Für individuelle Fragen zum Thema können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu stehen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.

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