Viele Online-Dating-Portale sind postalisch nicht erreichbar

Pressemitteilung vom
Verbraucher können ihre Rechte nicht geltend machen
Off

Beschwerden über Online-Dating-Portale gehören zu den Dauerbrennern in der Verbraucherzentrale Bayern. Kommt es zu einem Rechtsstreit, benötigen Verbraucher zwingend eine ladungsfähige Adresse, um ihre Rechte einklagen zu können. Doch viele Online-Dating-Portale sind per Post nicht erreichbar. Das hat das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern festgestellt, als es Online-Dating-Anbieter in Deutschland und im Ausland daraufhin geprüft hat. Im Mai 2018 kontaktierten die Verbraucherschützer 76 Anbieter aus 16 Ländern per Einschreiben. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet nach erfolgter beziehungsweise nicht erfolgter Zustellung. Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, stellt fest: „Die Ergebnisse sind ernüchternd. Insgesamt ein Drittel der Briefe konnte nicht zugestellt werden.“ Bei Anbietern, die in ihrem Impressum eine deutsche Adresse angeben, sind 19 Prozent postalisch nicht erreichbar. Bei Firmen mit einem angegebenen Sitz in der EU sind es 23 Prozent. Noch schlechter sieht es bei Anbietern aus, die ihren Sitz nicht in der EU haben: Hier waren sogar 79 Prozent der Anbieter ohne ladungsfähige Adresse.

„Unsere Erhebung zeigt, dass Verbraucher bei Online-Dating-Anbietern den Angaben im Impressum nur bedingt vertrauen können“, so Tatjana Halm. Die Auswirkung zeigt sich, wenn es beispielsweise Streit über einen Wertersatz nach einem Widerruf oder wegen einer Kündigung gibt und die Klage nicht zugestellt werden kann. Denn in solchen Fällen haben Verbraucher keine Chance, ihre Rechte durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewählten Anbieters genau zu lesen. Nach Möglichkeit ist es ratsam, Anbieter aus dem deutschsprachigen Raum zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.