Viele Online-Dating-Portale sind postalisch nicht erreichbar

Pressemitteilung vom
Verbraucher können ihre Rechte nicht geltend machen
Off

Beschwerden über Online-Dating-Portale gehören zu den Dauerbrennern in der Verbraucherzentrale Bayern. Kommt es zu einem Rechtsstreit, benötigen Verbraucher zwingend eine ladungsfähige Adresse, um ihre Rechte einklagen zu können. Doch viele Online-Dating-Portale sind per Post nicht erreichbar. Das hat das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern festgestellt, als es Online-Dating-Anbieter in Deutschland und im Ausland daraufhin geprüft hat. Im Mai 2018 kontaktierten die Verbraucherschützer 76 Anbieter aus 16 Ländern per Einschreiben. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet nach erfolgter beziehungsweise nicht erfolgter Zustellung. Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, stellt fest: „Die Ergebnisse sind ernüchternd. Insgesamt ein Drittel der Briefe konnte nicht zugestellt werden.“ Bei Anbietern, die in ihrem Impressum eine deutsche Adresse angeben, sind 19 Prozent postalisch nicht erreichbar. Bei Firmen mit einem angegebenen Sitz in der EU sind es 23 Prozent. Noch schlechter sieht es bei Anbietern aus, die ihren Sitz nicht in der EU haben: Hier waren sogar 79 Prozent der Anbieter ohne ladungsfähige Adresse.

„Unsere Erhebung zeigt, dass Verbraucher bei Online-Dating-Anbietern den Angaben im Impressum nur bedingt vertrauen können“, so Tatjana Halm. Die Auswirkung zeigt sich, wenn es beispielsweise Streit über einen Wertersatz nach einem Widerruf oder wegen einer Kündigung gibt und die Klage nicht zugestellt werden kann. Denn in solchen Fällen haben Verbraucher keine Chance, ihre Rechte durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewählten Anbieters genau zu lesen. Nach Möglichkeit ist es ratsam, Anbieter aus dem deutschsprachigen Raum zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.