Beschwerden über Online-Dating-Portale gehören zu den Dauerbrennern in der Verbraucherzentrale Bayern. Kommt es zu einem Rechtsstreit, benötigen Verbraucher zwingend eine ladungsfähige Adresse, um ihre Rechte einklagen zu können. Doch viele Online-Dating-Portale sind per Post nicht erreichbar. Das hat das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern festgestellt, als es Online-Dating-Anbieter in Deutschland und im Ausland daraufhin geprüft hat. Im Mai 2018 kontaktierten die Verbraucherschützer 76 Anbieter aus 16 Ländern per Einschreiben. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet nach erfolgter beziehungsweise nicht erfolgter Zustellung. Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, stellt fest: „Die Ergebnisse sind ernüchternd. Insgesamt ein Drittel der Briefe konnte nicht zugestellt werden.“ Bei Anbietern, die in ihrem Impressum eine deutsche Adresse angeben, sind 19 Prozent postalisch nicht erreichbar. Bei Firmen mit einem angegebenen Sitz in der EU sind es 23 Prozent. Noch schlechter sieht es bei Anbietern aus, die ihren Sitz nicht in der EU haben: Hier waren sogar 79 Prozent der Anbieter ohne ladungsfähige Adresse.
„Unsere Erhebung zeigt, dass Verbraucher bei Online-Dating-Anbietern den Angaben im Impressum nur bedingt vertrauen können“, so Tatjana Halm. Die Auswirkung zeigt sich, wenn es beispielsweise Streit über einen Wertersatz nach einem Widerruf oder wegen einer Kündigung gibt und die Klage nicht zugestellt werden kann. Denn in solchen Fällen haben Verbraucher keine Chance, ihre Rechte durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewählten Anbieters genau zu lesen. Nach Möglichkeit ist es ratsam, Anbieter aus dem deutschsprachigen Raum zu wählen.