Online-Cryptocafé: Sicheres Surfen mit dem Smartphone

Pressemitteilung vom
Tipps und Tricks zum Schutz der eigenen Daten
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Die Verbraucherzentrale Bayern veranstaltet am Dienstag, den 2. August 2022, um 18 Uhr ein Cryptocafé zum Thema „Sicheres Surfen mit dem Smartphone“. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, wie sie ihre Daten auf dem Handy am besten schützen und welche Einstellungen sie festlegen können. Die Tipps lassen sich direkt am Handy umsetzen.

Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen anmelden. Die Veranstaltung ist kostenlos und auf 35 Teilnehmer beschränkt.

Der Online-Vortrag wird im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ organisiert und findet in Kooperation mit dem Verein Digitalcourage statt, der sich für Grundrechte und Datenschutz im digitalen Zeitalter engagiert.

Das Bundesprojekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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