Neue Apple-KI: Smarter Helfer oder riskante Datenkrake?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was Nutzende jetzt wissen sollten
Off

Mit der Einführung von Apple Intelligence im Rahmen des iOS-Updates 18.4 sind nun auch in Deutschland neue KI-gestützte Funktionen auf Apple-Smartphones verfügbar. Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet eine Reihe neuer Funktionen, die den Alltag erleichtern sollen. Darunter intelligente Textbearbeitung, personalisierte Benachrichtigungen und die Generierung von Bildern und Emojis. „Die KI kann eine praktische Unterstützung im Alltag sein, birgt aber auch Risiken für die Privatsphäre. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie aktiv eingreifen müssen, um die KI zu deaktivieren. Daher empfehlen wir, direkt nach dem Update die Einstellungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Datenverarbeitung auf dem Gerät

Viele Prozesse werden, ohne dass Daten weitergegeben werden müssen, direkt auf dem Gerät abgewickelt. Bei einigen Funktionen werden Daten allerdings in Cloud-Diensten verarbeitet. Hier verspricht Apple, für einen ausreichenden Datenschutz zu sorgen. Trotzdem bleibt ein Restrisiko, dass persönliche Daten ungewollt an Dritte gelangen. Insbesondere, da auch Drittanbieter wie ChatGPT in die Apple-KI integriert sind und hier andere Datenschutzrichtlinien gelten.

„Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sensible Informationen, die über Drittanbieter verarbeitet werden, möglicherweise auf externen Servern gespeichert werden. Daher sollten auf keinen Fall vertrauliche Daten eingegeben werden“, betont Tatjana Halm.
Die neue Apple-KI steht für iPhones ab dem Modell 15 Pro sowie für aktuelle iPads und Macs zur Verfügung.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.