Lunch & Learn: Wie spart man mit Vergleichsportalen?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt praktische Tipps in der Mittagspause

Mit Hilfe von Vergleichsportalen im Internet erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher schnell einen Überblick über die verschiedensten Angebote. Doch findet man so wirklich den günstigsten Flug oder den besten Stromtarif?

Die Verbraucherzentrale Bayern vermittelt zum Thema „Sparen mit Vergleichsportalen?“ in ihrem Vortragsformat „Lunch & Learn“ die wichtigsten Infos in der Mittagspause. Interessierte erfahren hier, wie die Geschäftsmodelle der Vergleichsportale funktionieren und worauf sie achten sollten, wenn sie diese Plattformen nutzen.

Das „Lunch & Learn“ findet am Mittwoch, den 26. April, von 12 bis 12.30 Uhr, statt.

Die Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Das „Lunch & Learn“ wird im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ organisiert. Das Bundesprojekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert.

Off
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.