Hilfe bei falschen Versprechen und irreführenden Angaben

Pressemitteilung vom
Neues Tool der Verbraucherzentrale Bayern prüft Anspruch auf Schadensersatz
Off

Ein neues Angebot der Verbraucherzentrale Bayern hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern ab sofort gegen unseriöse Methoden von Unternehmen vorzugehen. Dazu gehören etwa, dass eine Ware bezahlt werden soll, obwohl sie gar nicht bestellt wurde oder dass Produkte keine heilende Wirkung enthalten, obgleich dies in der Werbung versprochen wurde. Gegen diese und andere Fälle von unlauteren Geschäftspraktiken können sich Betroffene jetzt effektiver wehren. „Mit unserem Tool haben Verbraucher die Möglichkeit, gegen unseriöse Methoden von Unternehmen vorzugehen und ihren Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Betroffene bekommen rechtliche Informationen und Handlungsempfehlungen und können sich fertige Anschreiben interaktiv erstellen lassen, mit denen sie ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend machen können.

Mit Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie haben Betroffene seit dem 28. Mai 2022 einen eigenen Anspruch auf Schadensersatz bei wettbewerbswidrigem Verhalten von Unternehmen.

Das neue Tool ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/schadensersatz-pruefen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderlogo BMUV

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.