Bayerische Verbraucherinnen und Verbraucher, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind, können sich ab sofort der Sammelklage gegen die Meta Platforms Ltd. anschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diese Klage ins Leben gerufen und hilft damit Millionen Facebook-Nutzern in Deutschland, einfach und unkompliziert Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Im November 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zum Facebook-Datenleck geurteilt, dass bereits bei „bloßem Kontrollverlust“ über die eigenen Daten etwa 100 Euro ein angemessener Schadenersatz sei.
„Viele Betroffene leiden nach diesem Datenleck unter erheblicher Unsicherheit und befürchten, dass ihre persönlichen Daten in falsche Hände geraten könnten“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Mit der Klage können Facebook-Nutzer ihre Ansprüche gegenüber Meta durchsetzen.“
Je nach Fall: vzbv will Beträge von bis zu 600 Euro feststellen lassen
Nach Ansicht des vzbv muss Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr Schadensersatz zahlen als die vom BGH als angemessen angesehenen 100 Euro: etwa wenn neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. In einem solchen Fall hält der vzbv eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.
Bei der Facebook-Sammelklage mitmachen
Verbraucher machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Das Klageregister ist seit dem 5. Mai eröffnet. Ob die Klage zum individuellen Fall passt, kann man mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook prüfen. Im Anschluss erhält man Informationen zum Eintrag in das Klageregister. Wer sich in das Register eingetragen hat, ist bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Die Teilnahme ist kostenlos. Per E-Mail kann man sich über Neuigkeiten zur Facebook-Sammelklage informieren lassen. Dazu meldet man sich für den News-Alert des vzbv zum Verfahren an. Die vzbv-Sammelklage richtet sich an Facebook-Nutzer in Deutschland, die vom im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen sind.
Hintergrund: Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der Bundesgerichtshof (BGH) im konkreten Fall für den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten für angemessen. Das geht aus seiner Entscheidung vom 18. November 2024 hervor (Az. VI ZR 10/24). Das Urteil zum Facebook-Datenleck erleichtert es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind. Die bloße Betroffenheit reicht.
Durch das Facebook-Datenleck im Jahr 2021 waren persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern öffentlich geworden. Unter den Daten sollten sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen Facebook-Konten aus Deutschland befinden. Die gestohlenen Daten könnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.