Experten-Interview: Manipulationen im Internet

Pressemitteilung vom
So beeinflussen Dark Patterns unsere Entscheidungen
Off

Ob auf Webseiten oder in Apps – Anbieter versuchen mit allen Tricks Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Entscheidungen zu entlocken, meistens zu deren Nachteil. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet Fragen rund um das Thema Dark Patterns.

Frau Halm, was sind Dark Patterns?
Bei Dark Patterns handelt es sich um manipulative Designs oder Prozesse im Internet, mit denen Nutzer zu einem bestimmten Handeln bewegt werden sollen. Unternehmen versuchen so etwa an persönliche Daten von Verbrauchern zu kommen oder ihnen kostenpflichte Verträge unterzuschieben. Dabei werden Schaltflächen oder Texte so gestaltet, dass User die Nachteile nicht wahrnehmen. Ein klassischer Fall sind Cookie-Banner. Die Einwilligung zum Tracking ist durch einen großen, grünen Button sehr einfach zu finden. Will man seine Daten nicht preisgeben, muss man nach einem kleinen, oft grauen Textfeld suchen, um abzulehnen. Allein durch die Gestaltung der Banner erreichen Unternehmen, dass viele Nutzer völlig unbewusst einwilligen und ihre Daten für Werbezwecke zur Verfügung stellen. In anderen Fällen werden Abfragen irreführend formuliert oder Kündigungsmöglichkeiten so versteckt, dass man sie nicht findet.

Ist der Einsatz von Dark Patterns erlaubt?
Ob und wie Dark Patterns verwendet werden dürfen, ist bis jetzt nicht ausdrücklich geregelt. Ihr Einsatz ist nicht eindeutig verboten. In Einzelfällen sind manipulative Designs aber ganz klar unzulässig, wenn sie gegen Informationspflichten oder gegen gesetzliche Vorschriften  der Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Auch hier dienen Cookie-Banner als gutes Beispiel. Will ein Unternehmen Cookies setzen, um die Daten eines Verbrauchers für Werbung zu nutzen, muss dessen ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden. Nutzer müssten die Häkchen also eigentlich selbst setzen. Sind alle Häkchen schon vorab angekreuzt, wie es auf einigen Webseiten der Fall ist, willigt der Nutzer nicht mehr freiwillig und informiert ein. In diesen Fällen ist das eine Manipulation und ganz eindeutig nicht zulässig.

Wie schützt man sich am besten vor solchen Manipulationen?
Internet-Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass einem Dark Patterns auf sehr vielen Webseiten begegnen. Hinweise und Schaltflächen sollte man sorgfältig lesen und nicht vorschnell auf Buttons klicken. Auch eine vermeintliche Dringlichkeit sollte nicht dazu verleiten. Oft wird der Eindruck vermittelt, dass ein Sonderangebot nur noch kurze Zeit gilt oder ein Produkt nur noch in sehr begrenzter Stückzahl verfügbar ist. Meist steckt nichts dahinter. Haben Verbraucher schlechte Erfahrungen mit Dark Patterns gemacht und wurden dadurch ihre Entscheidungen manipuliert, können sie unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by eine Beschwerde bei uns einreichen. Liegt ein Vestoß vor, kann das Unternehmen abgemahnt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.