Deutschlandticket: Mängel bei Online-Kündigung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern mahnt Verkehrsbetriebe ab
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Seit dem 1. Mai ist das Deutschlandticket erhältlich. Für 49 Euro können Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit den öffentlichen Regional- und Nahverkehr nutzen. Nutzer schließen dafür ein Abonnement ab, das monatlich kündbar ist. Seit dem 1. Juli 2022 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen dafür einen Kündigungsbutton anbieten müssen. Damit sollen sich Verbraucher schnell und einfach von ihren Verträgen lösen können. Doch hier gibt es Schwierigkeiten. „Wir haben festgestellt, dass es auf den Webseiten einiger Verkehrsbetriebe keinen Kündigungsbutton gibt“, sagt Katharina Grasl, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Da Nutzer das Deutschlandticket online abonnieren können, sind die Unternehmen jedoch verpflichtet, einen Kündigungsbutton auf ihren Seiten zu haben.“ Dieser bietet für Verbraucher erhebliche Vorteile bei der Kündigung. Er wird allerdings auch ein Jahr nach Einführung noch lückenhaft umgesetzt.

Verkehrsbetriebe abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Bayern hat zwei bayerische Verkehrsbetriebe aufgrund des fehlenden Kündigungsbuttons abgemahnt. Ein Unternehmen hat den Kündigungsbutton bereits eingefügt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Auch der zweite Verkehrsbetrieb hat bereits Nachbesserung angekündigt.

Weitere Probleme rund um das Deutschlandticket können Betroffene in einem Verbraucheraufruf unter www.verbraucherzentrale.de/aufrufe melden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
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