Fast 78 Prozent der Verbraucher ist unklar, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. So lautet das Ergebnis einer nicht repräsentativen Online-Umfrage der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer wollten von den Teilnehmern wissen, wie sie mit Datenschutzerklärungen umgehen. Von Interesse war auch, ob jemand bereits Auskunft über die Speicherung von Daten bei Firmen verlangt hat und wie die Unternehmen mit dieser Anfrage umgegangen sind.
„Rund ein Drittel der Befragten gab an, Datenschutzerklärungen nicht zu lesen“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht der Verbraucherzentrale Bayern. Als Gründe gaben die Verbraucher an, dass diese zu lang und unverständlich sind oder sie keine Zeit dafür haben. „Andere meinten, dass ohnehin nicht bekannt sei, was mit den Daten geschieht“, so Halm.
28 Prozent aller Befragten haben bereits von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Auskunft bei Unternehmen über die gespeicherten Daten zu verlangen. Zwar kam ein Großteil der Auskunftspflicht nach, dennoch erhielten nur 43 Prozent der Befragten eine Antwort innerhalb von 14 Tagen. 40 Prozent mussten bis zu vier Wochen und rund 16,5 Prozent sogar länger warten. „Nicht hinnehmbar ist, dass 15 Prozent gar keine Antwort erhalten haben und in 34 Prozent der Anfragen nur teilweise auf den Auskunftswunsch eingegangen wurde“, sagt Tatjana Halm. „Die Umfrage hat aufgezeigt, dass Datenschutzerklärungen in vielen Fällen für Verbraucher schwer verständlich sind und Auskunftsersuchen derzeit noch ungenügend beantwortet werden“, so die Juristin.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, den Auskunftsanspruch nachhaltig einzufordern: „Unternehmen sind verpflichtet Auskunft zu geben, welche Daten über die eigene Person gespeichert sind“. Daneben müssen Firmen auf Wunsch der Kunden die gespeicherten Daten für weitere Kontaktaufnahmen sperren oder löschen. „Verstöße können abgemahnt werden. Diese sollten daher der örtlichen Verbraucherzentrale und dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet werden“, rät Tatjana Halm. Ein Musterbrief der Verbraucherzentralen hilft, Auskunft über personenbezogene Daten einzuholen. Er kann heruntergeladen werden unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/node/43591.
Die Umfrage wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Bayern und Baden-Württemberg im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/umfrage-betroffenenrechte-dsgvo.