Datenschutz: Wie steht es um die Betroffenenrechte?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen
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Mit einer bundesweiten Umfrage möchten die Verbraucherzentralen ermitteln, welche Erfahrungen Verbraucher bisher mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemacht haben. Das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 hat die Definition der „personenbezogenen Daten“ deutlich erweitert. Außerdem wurden neue Informationspflichten und Betroffenenrechte festgelegt. „Datenverarbeiter sind verpflichtet, einfach, knapp und verständlich darüber zu informieren, wer welche Daten verarbeitet und zu welchen Zwecken. Außerdem ist anzugeben, woher die Daten kommen und an wen diese weitergegeben werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wenn Verbraucher sich nicht sicher sind, welche Daten von ihnen gespeichert wurden, sollten sie von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen. Verbraucherschützerin Tatjana Halm rät auch, sich nicht zu scheuen, die Berichtigung der Daten oder die Löschung unnütz gespeicherter Daten zu verlangen.

Doch wie ergeht es Verbrauchern, wenn sie bei Vertragspartnern oder anderen Unternehmen Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten einholen wollen? Werden ihre Betroffenenrechte beachtet oder treten Probleme auf? Die Verbraucherzentralen rufen dazu auf, eigene Erfahrungen zu schildern. Die Umfrage zu den Betroffenenrechten läuft bis zum 30. November 2019. Der Fragebogen ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/umfrage-betroffenenrechte abrufbar. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.

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Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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