Datenleck beim Thermomix-Rezepte-Forum

Pressemitteilung vom
Millionen Nutzer betroffen: Recht auf Schadensersatz prüfen
Off

Unbekannte haben durch ein Datenleck im Rezepte-Forum rezeptwelt.de des Thermomix-Herstellers Vorwerk Daten von zahlreichen Nutzerinnen und Nutzern abgegriffen. Die sensiblen Daten umfassen neben dem vollständigen Namen und Wohnort auch die hinterlegte E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und das Geburtsdatum. Neben dem Forum rezeptwelt.de sind auch entsprechende Webseiten in vielen anderen Ländern betroffen. Insgesamt sollen die Daten von mehr als 3,3 Millionen Verbrauchern im Darknet verfügbar sein.

Was Nutzer jetzt tun sollten

Betroffene sollten in nächster Zeit besonders wachsam sein, da die sensiblen Informationen für Betrugsversuche und Phishing-Angriffe missbraucht werden könnten. „Bei ungewöhnlichen und zweifelhaften E-Mails ist in nächster Zeit noch mehr Vorsicht geboten. Anhänge von unbekannten Absendern bitte auf keinen Fall öffnen“, sagt Katharina Grasl, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten Nutzern zudem, sicherheitshalber die Passwörter bei allen Accounts zu ändern, bei denen das gleiche oder ein ähnliches Passwort verwendet wurde. Ohnehin ist es ratsam, für jeden Account unterschiedliche Passwörter einzurichten. So können Betrüger mit den abhanden gekommenen Daten nicht auch noch andere Konten hacken.“ Stellen Nutzer Unregelmäßigkeiten auf ihrem Bankkonto fest, sollten sie sofort ihre Bank kontaktieren.

Recht auf Schadensersatz prüfen

Mit einem kostenlosen Online-Tool der Verbraucherzentrale Bayern können Betroffene ihre Rechte schnell und kostenlos prüfen. Sie erhalten dort auch wertvolle Tipps und können Musterbriefe erstellen. Das Tool ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/datenleck zu finden.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.