Achtung! Falsche Verbraucherschützer am Telefon

Pressemitteilung vom
Betrüger rufen im Namen der Verbraucherzentrale an
Off

Derzeit gehen bei der Verbraucherzentrale Bayern vermehrt Beschwerden über falsche Verbraucherschützer ein. Betroffene berichten, dass sie im Namen der Verbraucherzentrale angerufen werden. Die vermeintlichen Verbraucherschützer versuchen dann am Telefon kostenpflichtige Service-Leistungen zu verkaufen, etwa zum Schutz vor ungewollten Anrufen. „Die Betrüger wollen dabei den guten Namen der Verbraucherzentrale ausnutzen, um an Geld oder sensible Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommen,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Diese Masche taucht leider immer wieder auf.“

Die Verbraucherzentrale ruft nie unaufgefordert an
Wenn Verbraucher einen solchen Anruf bekommen, sollten sie sich nicht auf ein Gespräch einlassen. Am besten ist es, sofort aufzulegen. „Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage der Ratsuchenden statt“, so Halm. „Die Verbraucherzentralen treten niemals von sich aus mit Verbrauchern in Kontakt.“

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.