Achtung! Falsche Verbraucherschützer am Telefon

Pressemitteilung vom
Betrüger rufen im Namen der Verbraucherzentrale an
Off

Derzeit gehen bei der Verbraucherzentrale Bayern vermehrt Beschwerden über falsche Verbraucherschützer ein. Betroffene berichten, dass sie im Namen der Verbraucherzentrale angerufen werden. Die vermeintlichen Verbraucherschützer versuchen dann am Telefon kostenpflichtige Service-Leistungen zu verkaufen, etwa zum Schutz vor ungewollten Anrufen. „Die Betrüger wollen dabei den guten Namen der Verbraucherzentrale ausnutzen, um an Geld oder sensible Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommen,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Diese Masche taucht leider immer wieder auf.“

Die Verbraucherzentrale ruft nie unaufgefordert an
Wenn Verbraucher einen solchen Anruf bekommen, sollten sie sich nicht auf ein Gespräch einlassen. Am besten ist es, sofort aufzulegen. „Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage der Ratsuchenden statt“, so Halm. „Die Verbraucherzentralen treten niemals von sich aus mit Verbrauchern in Kontakt.“

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.