Die Effizienzanforderungen für Wärmespeicher und Heizgeräte werden verschärft

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was zu beachten ist

Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was zu beachten ist

Off

Ab dem 26. September 2017 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Vertrieb von Wärmespeichern und Heizgeräten. Die Verbraucherzentrale Bayern fasst die wichtigsten Neuerungen im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung (EU-Label) zusammen. Wärmespeicher dürfen nur noch bis Effizienzklasse C vertrieben werden, die Klasse G entfällt. Geräte der Klasse D oder schlechter dürfen nicht mehr verkauft werden. Die Energieeffizienz-Klasse A+ kommt neu hinzu.

Die Qualität der Wärmedämmung eines Speichers beeinflusst die Warmhalteverluste. "So verliert ein Speicher mit der Effizienzklasse A rund 30 Prozent weniger Wärme als ein Speicher der Klasse B. Bei einem 120-Liter-Speicher sparen Verbraucher im Jahr knapp 120 Kilowattstunden Strom und damit ungefähr zehn Euro Heizkosten", erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Bei elektrischen Speichern kann der Kostenunterschied erheblich höher ausfallen. Die Kostendifferenz zwischen einem erdgasbeheizten Klasse-A-Speicher und einem elektrisch beheizten Klasse-C-Speicher liegt bei über 100 Euro pro Jahr. Auch bei Heizgeräten zur Warmwasserbereitung wird die Effizienzklasse A+ neu eingeführt. Verbundanlagen erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G.

Oftmals weisen veraltete Heizgeräte und Warmwasserbereiter eine schlechte Energieeffizienz auf. Wer sein Altgerät vorzeitig austauscht, kann in vielen Fällen erheblich Geld sparen. Allein die Verwendung von energieeffizienten Geräten ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass die Anlage optimal läuft. "Die einzelnen Komponenten der Anlage müssen sinnvoll kombinierbar und aufeinander abgestimmt sein", erläutert die Verbraucherzentrale Bayern. Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.