Ausgerockt! Wenn das Festival ins Wasser fällt

Pressemitteilung vom
Verbraucher haben ein Recht auf Kostenerstattung

Verbraucher haben ein Recht auf Kostenerstattung

Off

Jedes Jahr im Sommer finden zahlreiche Veranstaltungen unter freiem Himmel statt. Dabei haben alle eines gemeinsam: Für das gute Gelingen der Konzerte, Festivals und Open-Air-Kinovorführungen ist das Wetter entscheidend. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn die Veranstaltung wegen eines Unwetters abgebrochen oder sogar komplett abgesagt werden muss? Viele Betroffene fragten in letzter Zeit bei der Verbraucherzentrale Bayern nach. "Fällt das Konzert aus, muss der Veranstalter dem Käufer den Ticketpreis ersetzen", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Wenn die Veranstaltung wegen eines Unwetters abgebrochen wird, kann der Besucher zumindest einen Teil des Eintritts zurückverlangen." Wie viel gefordert werden kann, ist von Fall zu Fall verschieden.

Verschiebt der Veranstalter das Konzert auf einen anderen Tag, müssen Verbraucher das nicht einfach hinnehmen. "Sollte der neue Termin zeitlich nicht passen, kann die Karte zurückgegeben und der Eintrittspreis zurückgefordert werden", so die Rechtsexpertin. Darüber hinaus muss der Veranstalter eventuell angefallene Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstatten. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.