Verbraucher haben ein Recht auf Kostenerstattung
Jedes Jahr im Sommer finden zahlreiche Veranstaltungen unter freiem Himmel statt. Dabei haben alle eines gemeinsam: Für das gute Gelingen der Konzerte, Festivals und Open-Air-Kinovorführungen ist das Wetter entscheidend. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn die Veranstaltung wegen eines Unwetters abgebrochen oder sogar komplett abgesagt werden muss? Viele Betroffene fragten in letzter Zeit bei der Verbraucherzentrale Bayern nach. "Fällt das Konzert aus, muss der Veranstalter dem Käufer den Ticketpreis ersetzen", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Wenn die Veranstaltung wegen eines Unwetters abgebrochen wird, kann der Besucher zumindest einen Teil des Eintritts zurückverlangen." Wie viel gefordert werden kann, ist von Fall zu Fall verschieden.
Verschiebt der Veranstalter das Konzert auf einen anderen Tag, müssen Verbraucher das nicht einfach hinnehmen. "Sollte der neue Termin zeitlich nicht passen, kann die Karte zurückgegeben und der Eintrittspreis zurückgefordert werden", so die Rechtsexpertin. Darüber hinaus muss der Veranstalter eventuell angefallene Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstatten. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.