Ausgerockt! Wenn das Festival ins Wasser fällt

Pressemitteilung vom
Verbraucher haben ein Recht auf Kostenerstattung

Verbraucher haben ein Recht auf Kostenerstattung

Off

Jedes Jahr im Sommer finden zahlreiche Veranstaltungen unter freiem Himmel statt. Dabei haben alle eines gemeinsam: Für das gute Gelingen der Konzerte, Festivals und Open-Air-Kinovorführungen ist das Wetter entscheidend. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn die Veranstaltung wegen eines Unwetters abgebrochen oder sogar komplett abgesagt werden muss? Viele Betroffene fragten in letzter Zeit bei der Verbraucherzentrale Bayern nach. "Fällt das Konzert aus, muss der Veranstalter dem Käufer den Ticketpreis ersetzen", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Wenn die Veranstaltung wegen eines Unwetters abgebrochen wird, kann der Besucher zumindest einen Teil des Eintritts zurückverlangen." Wie viel gefordert werden kann, ist von Fall zu Fall verschieden.

Verschiebt der Veranstalter das Konzert auf einen anderen Tag, müssen Verbraucher das nicht einfach hinnehmen. "Sollte der neue Termin zeitlich nicht passen, kann die Karte zurückgegeben und der Eintrittspreis zurückgefordert werden", so die Rechtsexpertin. Darüber hinaus muss der Veranstalter eventuell angefallene Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstatten. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.