Ausblick 2017

Pressemitteilung vom
Das ändert sich für Energieverbraucher

Das ändert sich für Energieverbraucher

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Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was für private Haushalte besonders wichtig wird.

Strompreise: Die Ökostrom-Umlage erhöht sich 2017 um 0,53 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentgelte werden deutlich steigen. Zu erwarten ist, dass viele Anbieter die Strompreise anheben. Allerdings sind Verbraucher nicht wehrlos: Die Verbraucherzentrale Bayern rät, bei Preiserhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen.

Elektrogeräte: Ab September 2017 dürfen gemäß der EU-Ökodesignrichtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung von 900 Watt haben. Wichtig zu wissen: Tests der Stiftung Warentest haben gezeigt, dass die Verringerung des Stromverbrauchs nicht zulasten der Saugkraft geht.

Heizungsanlagen im Bestand: Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 hergestellt wurden, erhalten ab 1. Januar 2017 beim Besuch des bevollmächtigten Schornsteinfegers – der sogenannten Feuerstättenschau – ein Effizienzlabel. Das zum Jahresbeginn 2016 freiwillig eingeführte Etikett ist dann Pflicht. In den Folgejahren werden immer jüngere Geräte einbezogen. Die Verbraucherzentrale Bayern betont: "Das Label sagt nur etwas über den Gerätetyp aus. In welchem Zustand die spezifische Anlage ist und ob sich diese für den Einsatzort eignet, bleibt außen vor." Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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